Mieter verteidigen sich gegen Leerkündigung wegen umfassender Sanierung
Veröffentlicht am März 11, 2024

Eine Kündigung wegen Sanierung ist oft nur ein Vorwand für massive Mietzinserhöhungen und keine unabänderliche Tatsache.

  • Der Schlüssel zum Erfolg ist, das Sanierungsprojekt des Vermieters aktiv zu hinterfragen und dessen Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit anzuzweifeln.
  • Eine lückenlose Dokumentation von Härtefällen und der eigenen Wohnungssuche ist Ihre wichtigste Waffe vor der Schlichtungsbehörde.
  • Formelle Fehler des Vermieters und eine geschickte Anfechtung des Anfangsmietzinses sind mächtige Hebel, die Sie nutzen müssen.

Empfehlung: Handeln Sie sofort und fechten Sie die Kündigung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde an. Sie haben dafür nach Erhalt der Kündigung nur 30 Tage Zeit.

Der Brief liegt im Briefkasten. Schweres Papier, eingeschrieben. Der Inhalt: die Kündigung Ihrer Wohnung. Als Grund wird eine „umfassende Sanierung“ angegeben. Für viele Mieterinnen und Mieter in der Schweiz, insbesondere in angespannten städtischen Märkten wie Zürich oder Genf, ist dies der Beginn einer zermürbenden Zeit voller Ungewissheit und Angst vor Verdrängung. Die erste Reaktion ist oft Panik und das Gefühl, der Macht des Vermieters hilflos ausgeliefert zu sein. Man hört Ratschläge wie „Gehen Sie zur Schlichtungsbehörde“ oder „Suchen Sie eine neue Wohnung“, doch das greift zu kurz.

Diese Ratschläge behandeln die Kündigung als ein unvermeidbares Ereignis, gegen das man sich nur passiv wehren kann. Doch was, wenn wir die Situation nicht als Opfer, sondern als strategischer Gegner betrachten? Was, wenn wir den Spiess umdrehen und nicht nur die Kündigung, sondern das gesamte Sanierungsprojekt des Vermieters in Frage stellen? Die Wahrheit ist: Viele „umfassende Sanierungen“ sind schlecht geplante „Papiertiger-Projekte“, deren einziges Ziel eine massive Renditesteigerung ist. Sie sind juristisch und wirtschaftlich angreifbar, wenn man weiss, wo man ansetzen muss.

Als Rechtsberater beim Mieterinnen- und Mieterverband sehe ich täglich, dass ein proaktiver und kämpferischer Ansatz den entscheidenden Unterschied macht. Es geht nicht nur darum, seine Rechte zu kennen, sondern darum, sie taktisch klug einzusetzen. Dieser Leitfaden ist Ihre strategische Anleitung zum Widerstand. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Pläne des Vermieters demontieren, wie Sie Fehler im System zu Ihrem Vorteil nutzen und wie Sie, selbst im schlimmsten Fall, wertvolle Zeit gewinnen. Vergessen Sie die Opferrolle. Es ist Zeit, den Kampf aufzunehmen.

Dieser Artikel führt Sie durch die entscheidenden Schlachtfelder des Mietrechts – von den wirtschaftlichen Treibern hinter Luxussanierungen bis hin zu den konkreten Schritten, die Sie bei der Wohnungsübergabe schützen. Entdecken Sie Ihre Handlungsmöglichkeiten im Detail.

Warum finden Familien in Zürich und Genf kaum noch bezahlbare 4-Zimmer-Wohnungen?

Die Antwort ist brutal einfach: Weil es sich für Investoren extrem lohnt, bestehende Mieter zu kündigen, die Wohnungen zu sanieren und anschliessend massiv teurer neu zu vermieten. Der Begriff „umfassende Sanierung“ ist oft nur der juristische Schlüssel, um diesen Prozess in Gang zu setzen. Es geht selten um die dringende Notwendigkeit, eine baufällige Struktur zu retten, sondern um die Maximierung der Rendite. Eine aktuelle Analyse für die Stadt Zürich zeigt das Ausmass: Nach einer Totalsanierung kommt es zu einem Mietpreisanstieg von durchschnittlich 60 Prozent. Dieser enorme finanzielle Anreiz hat einen Verdrängungsmarkt geschaffen, der vor allem Familien mit mittlerem Einkommen und langjährigen Mietverträgen trifft.

Das Problem hat systemische Ausmasse. Es handelt sich nicht um Einzelfälle. Laut Zahlen der Zürcher Kantonalbank sind in der Schweiz jährlich rund 2000 Mehrfamilienhäuser von solchen Leerkündigungen betroffen. Das bedeutet, dass jedes Jahr etwa 30’000 Bewohnerinnen und Bewohner ihr Zuhause verlieren, weil ein Investor seine Rendite optimieren will. Besonders betroffen sind die grossen Städte und die Tourismuszentren, wo der Druck auf den Wohnungsmarkt am grössten ist.

Während einige Kantone wie Basel-Stadt (seit 2022), Genf und Waadt mit Wohnschutzgesetzen versuchen, diesem Trend entgegenzuwirken, fehlen in anderen Hotspots wie Zürich wirksame Instrumente. Dies schafft ein rechtliches Vakuum, das Investoren gezielt ausnutzen. Ihre Verteidigung beginnt mit dem Verständnis, dass die Kündigung Teil einer wirtschaftlichen Strategie ist – und genau diese Strategie müssen Sie angreifen, indem Sie die Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit des Sanierungsprojekts in Frage stellen.

Wie fechte ich den Anfangsmietzins an, ohne das Verhältnis zum Vermieter sofort zu zerstören?

Die Anfechtung des Anfangsmietzinses ist ein mächtiges Recht, das viele Mieter aus Angst vor Konflikten nicht nutzen. Doch gerade nach einer Sanierung ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der neue Mietzins missbräuchlich ist. Der Schlüssel liegt in einer diplomatischen, aber formell korrekten Vorgehensweise. Es geht nicht darum, einen Krieg zu beginnen, sondern darum, Ihre Rechte professionell und sachlich durchzusetzen. Der erste Schritt ist immer die Nutzung des offiziellen kantonalen Formulars zur Anfechtung des Anfangsmietzinses. Dies signalisiert dem Vermieter, dass Sie Ihre Rechte kennen und bereit sind, diese zu nutzen, aber auf einer formellen und nicht auf einer rein emotionalen Ebene agieren.

Eine gute Strategie differenziert je nach Gegenüber. Bei einem privaten Vermieter kann ein persönliches Gespräch, das Sie vor dem Gang zur Schlichtungsbehörde anbieten, Wunder wirken. Argumentieren Sie sachlich mit Referenzmietzinsen aus dem Quartier. Bei grossen Verwaltungen oder Pensionskassen ist dieser Weg oft aussichtslos. Hier ist die formelle Anfechtung über die Schlichtungsbehörde der einzig zielführende Weg. Ihre Taktik sollte sich also am Vermietertyp orientieren.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die empfohlene strategische Ausrichtung bei der Anfechtung:

Strategien zur Mietzinsanfechtung je nach Vermietertyp
Vermietertyp Empfohlene Taktik Erfolgsaussichten
Privatvermieter Persönliches Gespräch, sachliche Argumente Hoch bei guter Vorbereitung
Grosse Verwaltung/AG Formelle Anfechtung über Schlichtung Mittel, aber rechtlich abgesichert
Pensionskassen Direkt formell vorgehen Niedrig bis mittel

Betonen Sie in Ihrer Kommunikation stets Ihr berechtigtes Interesse an einer fairen Mietpreisgestaltung gemäss den gesetzlichen Vorgaben. Dies entpersonalisiert den Konflikt und verlagert ihn auf eine sachliche Ebene. Denken Sie daran: Die 30-tägige Frist zur Anfechtung nach Wohnungsübernahme ist absolut. Wer sie verpasst, verliert sein Recht.

Genossenschaft oder AG: Wo wohne ich langfristig sicherer vor Renditedruck?

Die Rechtsform des Vermieters hat einen fundamentalen Einfluss auf Ihre Wohnsicherheit. Während Kündigungen überall vorkommen können, ist der systematische Druck, die Rendite durch Sanierungen zu maximieren, bei börsenkotierten Immobilien-Aktiengesellschaften (AGs) und Immobilienfonds am höchsten. Diese Unternehmen sind ihren Aktionären verpflichtet und müssen kontinuierlich den Wert ihres Portfolios steigern. Eine günstige Altbauwohnung mit langjährigen Mietern ist in dieser Logik kein soziales Gut, sondern eine ineffiziente Kapitalanlage, die „optimiert“ werden muss. Der Sanierungsdruck ist immens, was sich in Zahlen widerspiegelt. In einer Stadt wie Zürich werden jährlich rund 3% des gesamten Wohnungsbestandes saniert, oft verbunden mit Leerkündigungen.

Im Gegensatz dazu stehen Wohnbaugenossenschaften. Ihr primäres Ziel ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Bereitstellung von sicherem und bezahlbarem Wohnraum für ihre Mitglieder. Sie funktionieren nach dem Prinzip der Kostenmiete, nicht der Marktmiete. Das bedeutet, die Miete muss nur die laufenden Kosten (Hypothekarzinsen, Unterhalt, Verwaltung) und Rückstellungen für zukünftige Sanierungen decken. Der Anreiz, Mieter für eine Luxussanierung zu kündigen, entfällt praktisch vollständig. Sanierungen finden zwar auch hier statt, werden aber in der Regel sozialverträglicher geplant, oft sogar unter Mitwirkung der Bewohner und teilweise in bewohntem Zustand.

Die visuellen Unterschiede spiegeln oft die zugrundeliegende Philosophie wider: Auf der einen Seite die gemeinschaftsorientierte, stabile Genossenschaft, auf der anderen die auf Effizienz und Modernisierung getrimmte AG-Immobilie.

Vergleich zwischen Genossenschaftswohnung und AG-verwalteter Immobilie

Dieser grundlegende Unterschied in der Geschäftsphilosophie macht die Genossenschaft zum mit Abstand sichersten Hafen gegen Verdrängung durch Renditedruck. Wer die Möglichkeit hat, einer Genossenschaft beizutreten, investiert nicht nur in eine Wohnung, sondern in langfristige Wohnsicherheit. Der Weg dorthin ist oft lang und erfordert Geduld, aber der Schutz vor den Unwägbarkeiten des freien Marktes ist unbezahlbar.

Der 1000-Franken-Fehler beim Auszug, den viele Mieter im Protokoll übersehen

Die Wohnungsübergabe am Ende des Mietverhältnisses ist ein minenfeld, und ein unbedachter Federstrich kann Sie Tausende von Franken kosten. Der grösste Fehler, den Mieterinnen und Mieter machen, ist, das Übergabeprotokoll unter Druck und ohne genaue Prüfung pauschal zu unterschreiben. Eine Formulierung wie „Mit dem Zustand der Wohnung einverstanden“ ist eine Blankovollmacht für den Vermieter, Ihnen später alle möglichen Schäden in Rechnung zu stellen. Unterschreiben Sie niemals eine solche pauschale Zustimmung.

Ihre Waffe ist eine kleine, aber entscheidende Ergänzung: „Unterzeichnet unter Vorbehalt nicht sofort ersichtlicher Mängel und der Prüfung der geltend gemachten Forderungen“. Noch besser ist es, wenn Sie für jeden einzelnen Punkt, den der Vermieter beanstandet, festhalten, ob Sie damit einverstanden sind oder nicht. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen normaler und übermässiger Abnutzung. Für die normale Abnutzung, die durch den alltäglichen Gebrauch entsteht, müssen Sie nicht aufkommen. Der Schlüssel dazu ist die paritätische Lebensdauertabelle, die festlegt, nach wie vielen Jahren ein Bauteil (z.B. ein Wandanstrich oder ein Teppich) als amortisiert gilt.

Die folgende Tabelle zeigt typische Beispiele, die bei der Übergabe oft zu Diskussionen führen:

Normale vs. übermässige Abnutzung: Wer zahlt?
Normale Abnutzung (Mieter zahlt nicht) Übermässige Abnutzung (Mieter haftet)
Schatten von Bildern an Wänden Grosse Löcher in Wänden
Vernünftige Anzahl Dübellöcher Übermässige Bohrlöcher
Abgenutzte Teppichkanten Weinflecken, Brandlöcher im Teppich
Vergilbte Silikonfugen Schimmel durch mangelndes Lüften

Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung vor der Übergabe mit Fotos. Falls der Vermieter Schäden geltend macht, die über die normale Abnutzung hinausgehen, kontaktieren Sie umgehend Ihre private Haftpflichtversicherung. Akzeptieren Sie keine Forderungen vor Ort, sondern bestehen Sie auf einer schriftlichen Mängelliste und einer detaillierten Offerte für die Behebung. Dies gibt Ihnen und Ihrer Versicherung Zeit, die Forderungen in Ruhe zu prüfen.

Wann habe ich Anspruch auf eine Erstreckung des Mietverhältnisses bei Härtefällen?

Selbst wenn die Kündigung an sich gültig ist, sind Sie nicht schutzlos. Das Gesetz sieht die Möglichkeit einer Erstreckung des Mietverhältnisses vor, wenn die Kündigung für Sie oder Ihre Familie eine Härte darstellt, die sich auch unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters nicht rechtfertigen lässt. Eine solche Härtefallregelung ist Ihr wichtigstes soziales Sicherheitsnetz. Die Gerichte anerkennen eine Reihe von Situationen regelmässig als Härtefälle. Dazu gehören hohes Alter (typischerweise über 70 Jahre), schwere Krankheiten, die durch ein Arztzeugnis belegt sind, Familien mit schulpflichtigen Kindern, denen ein Schulwechsel während des Jahres droht, oder eine nachweislich erfolglose Wohnungssuche in einem angespannten Markt (definiert durch eine Leerwohnungsziffer von unter 1%).

Die blosse Behauptung, ein Härtefall zu sein, genügt jedoch nicht. Sie müssen Ihre Situation lückenlos dokumentieren. Dies ist kein Moment für Bescheidenheit; es ist ein Moment für radikale Transparenz. Je erdrückender die Beweislast, desto höher Ihre Chancen auf eine maximale Erstreckung (bis zu vier Jahre bei Wohnraum). Sie müssen beweisen, dass Sie alles in Ihrer Macht Stehende getan haben, um eine neue Wohnung zu finden, aber aufgrund Ihrer persönlichen Situation und der Marktlage gescheitert sind.

Die Situation einer Familie oder eines älteren Paares, das vor dem Nichts steht, kann emotional sehr belastend sein. Die sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen ist der erste Schritt, um die Kontrolle zurückzugewinnen.

Familie in Härtefallsituation bei Mietverhältniserstreckung

Der Antrag auf Erstreckung muss zusammen mit der Anfechtung der Kündigung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde eingereicht werden. Versäumen Sie diese Frist, ist das Recht auf Erstreckung verwirkt. Es ist entscheidend, von Anfang an zweigleisig zu fahren: die Kündigung anfechten und gleichzeitig, für den Fall des Scheiterns, eine Erstreckung verlangen.

Ihre Checkliste für einen erfolgreichen Erstreckungsantrag

  1. Ärztliche Atteste sammeln: Lassen Sie gesundheitliche Probleme, die einen Umzug erschweren, von Ihrem Arzt detailliert attestieren.
  2. Wohnungssuche dokumentieren: Legen Sie Kopien aller Bewerbungen, E-Mail-Verläufe und Absagen an. Eine Excel-Tabelle kann hier helfen.
  3. Schulbestätigungen einholen: Besorgen Sie eine Bestätigung der Schule, aus der der Schulort und die Klasse Ihrer Kinder hervorgehen.
  4. Leerwohnungsziffer prüfen: Rufen Sie die aktuelle Leerwohnungsziffer Ihrer Gemeinde beim Bundesamt für Statistik (BFS) ab und legen Sie diese bei.
  5. Finanzielle Situation darlegen: Zeigen Sie auf, warum es Ihnen finanziell nicht möglich ist, die massiv höheren Mieten für verfügbare Objekte zu bezahlen.

Warum zahle ich Steuern auf ein Haus, in dem ich selber wohne?

Das Konzept des Eigenmietwerts ist ein Schweizer Unikum und führt bei vielen frischgebackenen Eigenheimbesitzern zu Verwirrung und Ärger. Die Logik dahinter ist ein Versuch, steuerliche Gleichbehandlung zwischen Mietern und Eigentümern zu schaffen. Ein Mieter kann seine Mietkosten nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Damit der Eigentümer, der quasi „mietfrei“ in seiner eigenen Immobilie wohnt, nicht bessergestellt wird, muss er sich ein fiktives Einkommen anrechnen lassen – den Eigenmietwert. Dieses fiktive Einkommen erhöht sein steuerbares Einkommen.

Diese Logik wird von höchster Stelle bestätigt. Wie die Schweizerische Steuerkonferenz erklärt:

Der Eigenmietwert soll die steuerliche Gleichbehandlung von Mietern und Eigentümern sicherstellen – ein Mieter kann seine Miete nicht abziehen, also versteuert der Eigentümer seinen Mietvorteil.

– Schweizerische Steuerkonferenz, Erläuterungen zum Eigenmietwert 2024

Der Eigenmietwert wird von den kantonalen Steuerbehörden festgelegt und beträgt in der Regel 60 bis 70 Prozent der erzielbaren Marktmiete. Diese Belastung ist jedoch nur eine Seite der Medaille. Das System bietet Eigentümern im Gegenzug erhebliche Abzugsmöglichkeiten, die Mietern verwehrt bleiben. Diese Balance zwischen Belastung und Entlastung ist entscheidend für das Verständnis des Systems.

Eigenmietwert: Belastung vs. Abzugsmöglichkeiten
Steuerliche Belastung Abzugsmöglichkeiten für Eigentümer
Eigenmietwert als fiktives Einkommen Hypothekarzinsen vollständig abzugsfähig
Je nach Kanton 60-70% des Marktwerts Unterhaltskosten pauschal oder effektiv
Jährliche Neubewertung möglich Energetische Sanierungen zusätzlich absetzbar

Solange die Hypothekarzinsen tief sind und hohe Schulden bestehen, kann das System für Eigentümer vorteilhaft sein. Die Abzüge übersteigen dann oft den Eigenmietwert. Problematisch wird es für ältere Eigentümer, die ihre Hypothek weitgehend abbezahlt haben: Sie haben kaum noch abzugsfähige Zinsen, müssen aber weiterhin den vollen Eigenmietwert versteuern. Dies ist der Hauptgrund, warum die Abschaffung des Eigenmietwerts seit Jahren politisch diskutiert wird.

Cluster-Wohnung oder klassische 3.5-Zimmer: Was passt zum modernen Single?

Für Singles und Paare, die urban und flexibel leben wollen, haben sich neben der klassischen Mietwohnung neue Modelle wie die Cluster-Wohnung etabliert. Eine Cluster-Wohnung kombiniert private Kleinsteinheiten (Mikro-Apartment mit eigenem Bad und Kochnische) mit grosszügigen Gemeinschaftsflächen wie einer grossen Küche, Wohnzimmern, Terrassen oder Werkstätten. Dieses Modell verspricht Gemeinschaft und Zugang zu mehr Raum, als man sich alleine leisten könnte. Es scheint die perfekte Antwort auf hohe Mieten und den Wunsch nach sozialem Anschluss zu sein.

Doch hinter der modernen Fassade lauern oft rechtliche Fallstricke. Ein entscheidender Punkt, den viele übersehen, ist der rechtliche Status des Mietvertrags. In vielen Cluster-Projekten in der Schweiz schliessen die Bewohner keinen Hauptmietvertrag mit dem Eigentümer ab, sondern lediglich einen Untermietvertrag mit einem Generalmieter, der das ganze Haus betreibt. Dieser feine Unterschied hat massive Konsequenzen für den Kündigungsschutz. Ein Untermietverhältnis bietet einen deutlich schwächeren Schutz nach dem Obligationenrecht (OR) als ein Hauptmietvertrag. Die Kündigungsfristen können kürzer sein, und die Möglichkeiten zur Anfechtung einer Kündigung sind eingeschränkter.

Für einen Single, der langfristige Sicherheit sucht, kann eine klassische 3.5-Zimmer-Wohnung mit einem direkten Hauptmietvertrag daher die deutlich sicherere Wahl sein. Der Preis pro Quadratmeter mag höher sein, und die Gemeinschaftsflächen fehlen, aber der volle gesetzliche Mieterschutz ist garantiert. Wer sich für eine Cluster-Wohnung interessiert, sollte daher vor Vertragsabschluss zwingend klären, ob ein Hauptmietvertrag möglich ist. Nur so lässt sich der Traum vom gemeinschaftlichen Wohnen mit der notwendigen rechtlichen Sicherheit verbinden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Leerkündigung ist primär ein wirtschaftliches Manöver des Vermieters, um die Rendite zu steigern – nicht zwingend eine bauliche Notwendigkeit.
  • Ihre stärkste Waffe ist die lückenlose Dokumentation: vom Zustand der Wohnung über Ihre vergebliche Wohnungssuche bis hin zu ärztlichen Attesten.
  • Handeln Sie immer innerhalb der 30-tägigen Frist. Verpassen Sie diese, verlieren Sie fast alle Ihre Rechte zur Anfechtung und Erstreckung.

Eigenheimfinanzierung: Wie viel „Tragbarkeit“ verlangt die Bank wirklich?

Die Finanzierung eines Eigenheims ist für viele der grösste finanzielle Schritt im Leben. Die zentrale Hürde ist dabei die von den Banken geforderte „Tragbarkeit“. Diese Regel besagt, dass die laufenden Kosten für das Eigenheim nicht mehr als ein Drittel (ca. 33%) des Bruttoeinkommens ausmachen dürfen. Doch der Teufel steckt im Detail, denn die Banken rechnen nicht mit den realen, aktuell tiefen Zinsen, sondern mit theoretischen Werten, um sich gegen zukünftige Zinserhöhungen abzusichern. Dies macht die Hürde künstlich höher.

Konkret rechnen Schweizer Banken in der Regel mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 5 Prozent für die Hypothek, auch wenn der tatsächliche Zinssatz vielleicht nur bei 1.5% liegt. Dazu kommt rund 1% des Immobilienwerts für Nebenkosten und Unterhalt sowie die Amortisation der 2. Hypothek. Diese fiktive Belastung wird dann ins Verhältnis zum Einkommen gesetzt. Diese strenge Regel soll verhindern, dass Eigenheimbesitzer bei steigenden Zinsen in Zahlungsschwierigkeiten geraten – eine Lehre aus der Immobilienkrise der 1990er-Jahre.

Doch die 33%-Regel ist nicht in Stein gemeisselt. Es gibt durchaus Verhandlungsspielräume, insbesondere wenn Sie überdurchschnittlich viel Eigenkapital einbringen (deutlich mehr als die geforderten 20%) oder zusätzliche Sicherheiten wie Wertschriftendepots oder eine verpfändete 3. Säule vorweisen können. Auch alternative Finanzierungsgeber wie Versicherungsgesellschaften oder Pensionskassen haben oft flexiblere Berechnungsmodelle. Es lohnt sich, verschiedene Angebote einzuholen und die eigene Position proaktiv zu stärken, anstatt die erste Absage einer Bank als endgültiges Urteil zu akzeptieren.

Die Finanzierung ist der Schlüssel zum Eigenheim. Verstehen Sie die Berechnungslogik der Banken und Ihre Verhandlungsspielräume, um Ihre Chancen zu maximieren.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Eigenheimfinanzierung und Tragbarkeit

Warum rechnen Banken mit 5% wenn die Zinsen bei 1.5% liegen?

Die Banken wollen sicherstellen, dass Sie auch bei steigenden Zinsen die Hypothek bedienen können – eine Vorsichtsmassnahme nach der Immobilienkrise der 90er Jahre.

Zählt Bonuseinkommen zur Tragbarkeit?

Meist nur zu 50%, da Boni nicht garantiert sind. Regelmässige Boni der letzten 3 Jahre können teilweise angerechnet werden.

Kann ich die Tragbarkeit mit der 2. Säule verbessern?

Ja, Vorbezüge reduzieren die Hypothek und verbessern die Tragbarkeit, aber Vorsicht vor Lücken in der Altersvorsorge.

Geschrieben von Regula Mächler, Regula Mächler ist Fachanwältin für Bau- und Immobilienrecht sowie diplomierte Raumplanerin. Sie vertritt seit über 20 Jahren die Interessen von Mietern, Stockwerkeigentümern und Bauherren in komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen.