Überschwemmter Keller nach Hochwasser mit sichtbaren Wasserschäden
Veröffentlicht am April 12, 2024

Wenn der Dorfbach Ihren Keller flutet, hängt die Zahlung der Gebäudeversicherung von entscheidenden Details ab. Es muss sich um einen versicherten Elementarschaden handeln, und Sie dürfen keine grobe Fahrlässigkeit begangen haben. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen als Hausbesitzer in einer Schweizer Gefahrenzone die genauen Abgrenzungen, die häufigsten Fehler, die zu Leistungskürzungen führen, und die korrekten Schritte zur Schadenmeldung, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Die Vorstellung ist für jeden Hausbesitzer in der Schweiz ein Albtraum: Der Himmel öffnet seine Schleusen, der friedliche Dorfbach schwillt zu einem reissenden Strom an und das Wasser sucht sich unaufhaltsam seinen Weg in Ihren Keller. In diesen Momenten der Panik schiesst eine Frage durch den Kopf: Bin ich versichert? Die Antwort ist leider nicht immer ein einfaches Ja. Während viele sich auf die obligatorische Gebäudeversicherung verlassen, ist die Realität komplexer und voller Fallstricke.

Die üblichen Ratschläge – Sandsäcke bereitlegen, wertvolle Gegenstände hochlagern – sind wichtig, aber sie sind nur die halbe Miete. Allein im Kanton St. Gallen bearbeiten die Versicherer jährlich durchschnittlich ca. 3’600 Elementarschäden, und die Ursachen sind vielfältig. Der wahre Schutz Ihres Vermögens liegt nicht nur in der physischen Abwehr des Wassers, sondern im Verständnis der feinen, aber entscheidenden Linien, die Ihre Versicherungspolice zieht. Ein offenes Fenster, ein falsch entsorgter Teppich oder die Verwechslung von Leitungswasser mit Hochwasser können den Unterschied zwischen voller Deckung und finanziellem Ruin bedeuten.

Als Ihr Berater ist es meine Aufgabe, Klarheit in diese Unsicherheit zu bringen. Wir werden nicht bei den allgemeinen Platitüden stehen bleiben. Stattdessen tauchen wir tief in die spezifischen Szenarien ein, die für Sie als Eigentümer in einer Gefahrenzone relevant sind. Es geht darum, die Logik der Versicherung zu verstehen, um im Ernstfall richtig zu handeln und bereits im Vorfeld die Weichen für einen lückenlosen Schutz zu stellen.

Dieser Artikel führt Sie durch die entscheidenden Fragen und Abgrenzungen. Sie werden lernen, die Risiken korrekt einzuschätzen, die häufigsten Fehler zu vermeiden und zu verstehen, welche Pflichten Sie als Versicherungsnehmer haben. So sind Sie für den Ernstfall nicht nur vorbereitet, sondern auch gewappnet.

Warum ist Wasserschaden durch Rohrbruch kein Elementarschaden?

Dies ist eine der fundamentalsten und oft missverstandenen Abgrenzungen im Schweizer Versicherungswesen. Ein Wasserschaden ist nicht gleich Wasserschaden. Die entscheidende Frage für die Deckung ist immer: Woher kam das Wasser? Die Elementarschadenversicherung deckt, wie der Name schon sagt, Schäden durch die plötzliche und unkontrollierbare Einwirkung von Naturelementen. Dazu zählen Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.

Ein Rohrbruch hingegen ist ein technisches Gebrechen der Gebäudeinfrastruktur. Das Wasser tritt aus einer Leitung innerhalb oder ausserhalb des Gebäudes aus. Dies ist keine plötzliche Einwirkung von Naturgewalten, sondern ein Versagen der Installation. Für solche Fälle ist eine separate Wasserschadenversicherung zuständig, die oft Teil der Gebäudeversicherung ist, aber als eigenständiger Deckungsbaustein fungiert.

Die Kausalkette ist hier entscheidend. Wenn Starkregen (Elementarereignis) zu einer Überlastung der Kanalisation führt und das Wasser durch den Bodenablauf in Ihren Keller drückt (Rückstau), handelt es sich in der Regel um einen Elementarschaden. Wenn jedoch die Abwasserleitung in Ihrem Haus bricht, weil sie alt und marode ist, greift die Wasserschadenversicherung für Leitungswasserschäden. Wie die GVZ klarstellt, sind Schäden, die auf Leitungsbruch oder Rückstau aus Abwasserleitungen zurückzuführen sind, explizit von der Elementarschadenversicherung ausgenommen. Diese strikte Trennung ist entscheidend für die korrekte Schadenmeldung.

Es ist daher unerlässlich, bei der Schadenmeldung die Ursache so präzise wie möglich zu dokumentieren. Fotos und Videos, die den Ursprung des Wassereintritts zeigen – sei es der übertretende Bach oder das sprudelnde Kellerfenster –, sind Gold wert, um die korrekte versicherte Ursache nachzuweisen.

Wie schütze ich meine Lichtschächte effektiv vor Starkregen-Oberflächenwasser?

Lichtschächte sind eine der grössten Schwachstellen eines Hauses bei Starkregen. Sie sind im Grunde Sammelbecken, die Oberflächenwasser direkt an die Kellerfenster leiten. Ein einfacher Gitterrost bietet keinerlei Schutz. Als Hausbesitzer in einer Gefahrenzone müssen Sie hier proaktiv handeln, denn die Versicherung erwartet, dass zumutbare Schutzmassnahmen ergriffen werden. Glücklicherweise gibt es heute in der Schweiz eine Reihe von geprüften und wirksamen Systemen, um diese Einfallstore abzudichten.

Die Wahl des richtigen Systems hängt von Ihrem Schutzbedarf und Ihrer Bereitschaft ab, im Ernstfall manuell einzugreifen. Permanente Lösungen wie wasserdichte Glasabdeckungen oder spezielle Hochwasserschutzfenster bieten den höchsten Schutzgrad, da sie ohne Ihr Zutun wirksam sind. Teilmobile Systeme wie Klappschotts sind eine gute Alternative, erfordern aber, dass Sie bei einer Unwetterwarnung rechtzeitig handeln.

Professionelle Glasabdeckung über Lichtschacht als Hochwasserschutz

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über gängige, in der Schweiz verfügbare und geprüfte Bauteile, die Ihnen helfen, die richtige Entscheidung für Ihr Objekt zu treffen. Eine Übersicht zertifizierter Anbieter finden Sie unter anderem beim Informationsportal „Schutz vor Naturgefahren“.

Verfügbare Schutzsysteme für Lichtschächte in der Schweiz
Produkttyp Einsatzbereich Automatisierung Verfügbarkeit Schweiz
Glasabdeckungen Permanentschutz Keine erforderlich Vetsch-Fenster, Grabs SG
Klappschotts Teilmobiler Schutz Manuelles Eingreifen nötig WaterSAVE, diverse Anbieter
Hochwasserschutzfenster 0,8m Wasserhöhe Permanent wirksam Produziert in der Schweiz

Die Investition in einen permanenten oder teilmobilen Schutz für Lichtschächte ist eine der effektivsten Massnahmen zur Schadenprävention. Sie schützt nicht nur Ihr Eigentum, sondern demonstriert gegenüber der Versicherung auch, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.

GVA oder Privat: Wer deckt Hagelschäden am Auto und wer am Haus?

Die Zuständigkeit bei Schäden ist in der Schweiz klar getrennt und hängt vom beschädigten Objekt ab: Immobilien versus Mobilien. Schäden am Gebäude selbst, also am Dach, an der Fassade, an den Storen oder Fenstern, sind immer ein Fall für die Gebäudeversicherung. Schäden an beweglichen Sachen, wie Ihrem Auto, fallen hingegen in den Zuständigkeitsbereich der privaten Versicherer über die Teil- oder Vollkaskoversicherung Ihres Motorfahrzeugs.

Komplizierter wird es bei der Frage, wer die Gebäudeversicherung anbietet. Hier offenbart sich der berühmte Schweizer Föderalismus. In den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch und wird von kantonalen Anstalten (GVA) im Monopol betrieben. In den sogenannten GUSTAVO-Kantonen (Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Valais, Obwalden) besteht zwar ebenfalls eine Versicherungspflicht, aber der Eigentümer kann den Versicherer auf dem freien Markt wählen.

Die folgende Übersicht verdeutlicht die unterschiedlichen Modelle, die in der Schweiz zur Anwendung kommen. Es ist entscheidend, dass Sie wissen, welches System in Ihrem Kanton gilt.

Kantonale vs. Private Gebäudeversicherung
Kantonstyp Versicherungsmodell Betroffene Kantone
GVA-Obligatorium Kantonale Monopolversicherung 19 Kantone (z.B. Bern, Zürich, St. Gallen)
GUSTAVO-Kantone Private Versicherungspflicht Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Wallis, Obwalden, AI
Freiwillige Versicherung Keine Pflicht Genf, Wallis, Tessin

Zusammenfassend lässt sich also sagen: Bei einem Hagelgewitter melden Sie die Dellen im Autodach Ihrer privaten Autoversicherung. Die zerbrochenen Ziegel auf dem Hausdach melden Sie je nach Kanton entweder der kantonalen Gebäudeversicherungsanstalt oder dem von Ihnen gewählten Privatversicherer, wie eine Analyse von newkey.ch zeigt. Eine Vermischung dieser Zuständigkeiten führt unweigerlich zu Verzögerungen in der Schadenregulierung.

Der Fehler, nasse Teppiche sofort zu entsorgen, bevor der Experte da war

Nach einem Hochwasser ist der erste Impuls verständlicherweise, aufzuräumen und den durchnässten, schlammigen Unrat so schnell wie möglich loszuwerden. Doch hier ist grösste Vorsicht geboten. Aus der Sicht des Versicherers ist das voreilige Entsorgen von beschädigten Gegenständen einer der gravierendsten Fehler, den Sie machen können. Es behindert die zentrale Aufgabe des Schadenexperten: die Beweissicherung und die korrekte Einschätzung des Schadensumfangs.

Ihre Pflicht als Versicherungsnehmer ist zweigeteilt. Einerseits haben Sie eine Schadenminderungspflicht. Das heisst, Sie müssen Massnahmen ergreifen, um weitere Schäden zu verhindern. Dazu gehört, Wasser abzupumpen, Gegenstände ins Trockene zu bringen und für Durchzug zu sorgen, um Schimmelbildung vorzubeugen. Andererseits müssen Sie dem Versicherer die Möglichkeit geben, den Schaden zu begutachten. Der nasse Perserteppich, die aufgequollene Kommode oder die zerstörte Elektronik sind Beweismittel. Sie belegen den Schaden und dessen Wert.

Werfen Sie diese Gegenstände weg, bevor der Schadenexperte vor Ort war, zerstören Sie die Beweislage. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung die Leistung für diese Posten verweigern, da der Schaden nicht mehr nachvollziehbar ist. Der korrekte Ablauf ist: Alles dokumentieren (Fotos, Videos), den Schaden sofort melden und die beschädigten Güter bis zur Freigabe durch den Experten aufbewahren, auch wenn sie unbrauchbar erscheinen.

Die Gebäudeversicherung Zürich (GVZ) formuliert es klar: Erst „sobald die Schadenaufnahme abgeschlossen ist, kann mit den Instandstellungsarbeiten begonnen werden.“ Dieser Grundsatz gilt für alle Versicherer. Geduld ist in dieser Phase also nicht nur eine Tugend, sondern eine finanzielle Notwendigkeit.

Wann wird die Leistung gekürzt, weil Fenster bei Sturm offen gelassen wurden?

Dies ist der klassische Fall von grober Fahrlässigkeit, einem Begriff, der in Versicherungsverträgen eine zentrale Rolle spielt. Grob fahrlässig handelt, wer elementare Vorsichtsmassregeln missachtet. Ein bei Regen oder Sturm offengelassenes Fenster oder eine offene Terrassentür gehört zweifellos dazu. Die Versicherung geht davon aus, dass Sie als Eigentümer das Zumutbare unternehmen, um Ihr Eigentum zu schützen. Verlassen Sie das Haus bei angekündigtem Unwetter, ist das Schliessen der Fenster eine solche zumutbare Massnahme.

Die Konsequenzen können empfindlich sein. Stellt der Experte fest, dass Wasser durch ein offenes Fenster eingedrungen ist, kann und wird die Versicherung die Leistung kürzen. Die Höhe der Kürzung hängt vom Grad der Fahrlässigkeit ab, kann aber erheblich sein.

Wichtig ist hier jedoch die genaue Definition der Umstände. Wie Generali Schweiz festhält, ist die Situation eindeutig:

Wichtig: Dringt Wasser infolge eines normalen Regens durch ein offenstehendes Fenster ein, liegt keine versicherte Ursache vor. Solche Schäden gelten als vermeidbar und sind daher nicht gedeckt.

– Generali Schweiz, Ratgeber Wasserschaden als Elementarschaden

Die entscheidende Frage ist also: Handelte es sich um „normalen Regen“ oder um einen versicherten „Sturm“? Hier kommen objektive Kriterien ins Spiel. Die Versicherungen definieren einen Sturm oft über eine minimale Windgeschwindigkeit. Als Beispiel: Im Kanton Bern gilt ein Sturmwind erst ab einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h (im Zehnminutenmittel) als versichertes Ereignis. Kann nachgewiesen werden, dass ein derartiger Sturm ein Fenster aufgedrückt oder beschädigt hat, liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor. Bei einem Sommergewitter ohne Sturmwarnung sieht die Sache anders aus. Die Meteo-Daten des Ereignistages sind hier oft das Zünglein an der Waage.

Wie lese ich hydrografische Live-Daten richtig, um die Gefahr einzuschätzen?

In Zeiten drohenden Hochwassers sind Informationen entscheidend. Panik entsteht oft aus Unsicherheit. Die Fähigkeit, offizielle Datenquellen richtig zu interpretieren, verwandelt passive Angst in aktive Vorsorge. In der Schweiz sind die wichtigsten Anlaufstellen das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und MeteoSchweiz. Ihre Webseiten und Apps (wie „naturgefahren.ch“) liefern Live-Daten zu Pegelständen und Abflussmengen der Gewässer.

Diese Daten mögen auf den ersten Blick technisch wirken, sind aber mit etwas Übung leicht verständlich. Anstatt nur auf die steigende Wasserlinie zu starren, lernen Sie, die Warnstufen und Prognosen zu lesen. Dies ermöglicht es Ihnen, rechtzeitig und angemessen zu reagieren, mobile Schutzsysteme zu aktivieren oder im Extremfall das Gebäude zu verlassen. Das Wissen um die aktuelle Lage gibt Ihnen einen entscheidenden Zeitvorteil.

Hydrografisches Monitoring-System zeigt Wasserpegel und Gefahrenstufen

Die Interpretation dieser Daten ist eine Kernkompetenz für jeden Hausbesitzer in einer Gefahrenzone. Anstatt sich von den Kurven und Zahlen einschüchtern zu lassen, sollten Sie sie als Ihr persönliches Frühwarnsystem betrachten. Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, die verfügbaren Informationen systematisch zu nutzen.

Ihr Plan zur Nutzung von Hochwasser-Frühwarnsystemen

  1. Informationskanäle einrichten: Installieren Sie die offiziellen Apps (z.B. „MeteoSwiss“, „Alertswiss“) und speichern Sie die BAFU-Webseite mit den hydrografischen Daten als Lesezeichen.
  2. Schlüsselmetriken verstehen: Machen Sie sich mit den Begriffen vertraut. Die Abflussmenge (in m³/s) ist oft aussagekräftiger als der reine Pegelstand (in Metern), da sie das Volumen des Wassers beschreibt.
  3. Gefahrenstufen interpretieren: Lernen Sie die Bedeutung der Farbskala (meist 1-5). Eine Warnung der Stufe 3 („erhebliche Gefahr“) sollte bereits konkrete Vorbereitungsmassnahmen Ihrerseits auslösen.
  4. Lokale Gefahrenkarte konsultieren: Besorgen Sie sich bei Ihrer Gemeinde die offizielle Gefahrenkarte. Sie zeigt, welche Gebiete bei welchem Hochwasserszenario betroffen sind. Vergleichen Sie diese Karte mit den Live-Daten.
  5. Persönliche Alarmschwelle definieren: Legen Sie für die Messstation an Ihrem relevanten Gewässer einen kritischen Pegelstand fest, bei dem Sie beginnen, mobile Schutzmassnahmen (wie Dammbalken) zu installieren.

Der Fehler, das Steinhaus im Winter auskühlen zu lassen und Schimmel zu züchten

Besitzer von traditionellen Steinhäusern oder nur zeitweise genutzten Maiensässern kennen das Problem: Die massiven, kalten Mauern neigen zur Kondensation, besonders wenn sie nach einem Wassereintritt langsam trocknen oder im Winter nicht ausreichend beheizt werden. Die Feuchtigkeit, die nach einem Hochwasserereignis im Mauerwerk verbleibt, schafft in Kombination mit organischem Material (Holzbalken, Tapeten, Möbel) den idealen Nährboden für Schimmelpilze.

Viele gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Schimmelsanierung ein separates Problem ist, das nicht von der Elementarschadenversicherung gedeckt wird. Das ist ein kostspieliger Irrtum. Wenn der Schimmel eine direkte und nachweisbare Folge eines versicherten Elementarschadens ist, gilt seine Beseitigung als gedeckter Folgeschaden. Die Kausalkette ist hier wieder entscheidend: Das Hochwasser (versichertes Ereignis) hat die Wände durchfeuchtet, und diese Feuchtigkeit hat den Schimmel verursacht.

Der Fehler liegt darin, das Problem zu ignorieren oder die Sanierung auf eigene Kosten in Angriff zu nehmen, ohne die Versicherung einzubeziehen. Es ist zwingend notwendig, den Schimmelbefall als Teil des ursprünglichen Schadens zu melden. Dokumentieren Sie den Befall umfassend und beauftragen Sie keine Sanierungsfirma, bevor Sie die Deckungszusage des Versicherers erhalten haben. Dieser wird in der Regel einen Experten aufbieten, um den Zusammenhang zwischen Wasserschaden und Schimmelbefall zu bestätigen.

Ihre Schadenminderungspflicht gebietet es Ihnen jedoch, sofort mit dem Trocknen und Lüften zu beginnen. Der Einsatz von professionellen Bautrocknern, die oft von der Versicherung zur Verfügung gestellt oder bezahlt werden, ist hier der richtige Weg, um die Ausbreitung des Schimmels einzudämmen und die Kosten für den Folgeschaden so gering wie möglich zu halten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Abgrenzung ist entscheidend: Schäden durch Leitungswasser sind anders versichert als solche durch Naturereignisse wie Hochwasser.
  • Grobe Fahrlässigkeit, wie ein offengelassenes Fenster bei Regen, kann zu erheblichen Leistungskürzungen führen.
  • Bewahren Sie beschädigte Gegenstände unbedingt als Beweismittel auf, bis der Schadenexperte der Versicherung sie begutachtet und freigegeben hat.

Wie baue ich ein Maiensäss um, ohne den Charakter und die Baubewilligung zu verlieren?

Der Umbau eines historischen Gebäudes wie eines Maiensässes ist eine Gratwanderung zwischen der Bewahrung des traditionellen Charakters und der Integration modernen Schutzes vor Naturgefahren. Gerade in alpinen Lagen sind diese Objekte oft stark exponiert. Ein Umbau bietet die einmalige Chance, den Hochwasserschutz von Grund auf mitzudenken, ohne die Ästhetik zu zerstören. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Architekten und den lokalen Baubehörden, die über die Einhaltung der Bauvorschriften und den Schutz des Ortsbildes wachen.

Die Integration von Schutzmassnahmen muss subtil und effektiv sein. Anstatt sichtbare Barrieren zu errichten, kann man auf bauliche Lösungen setzen. Der Einsatz von wasserdichtem Beton (WU-Beton) im Sockel- und Kellerbereich ist eine der wirksamsten permanenten Massnahmen. Ebenso wichtig ist die erhöhte Positionierung der Haustechnik (Heizung, Elektrik) über dem prognostizierten Hochwasserniveau. Dies verhindert einen Totalausfall und teure Folgeschäden.

Ein weiterer, oft übersehener Punkt sind die Abwasserleitungen. Bei Hochwasser kann es zu einem Rückstau aus der Kanalisation kommen. Der Einbau von Rückstauklappen ist eine relativ kostengünstige, aber extrem effektive Massnahme, die bei jedem Umbau geprüft werden sollte. Bei der Planung müssen Sie auch die kantonalen Baugesetze und die Vorgaben des Zonenplans beachten, die den Umbau von Bauten ausserhalb der Bauzone streng regeln.

Ein gut geplanter Umbau erhöht nicht nur die Sicherheit und den Wert Ihrer Immobilie, sondern wird auch von den Versicherungen positiv bewertet. Proaktive, fest installierte Schutzmassnahmen können sich langfristig in Form von stabileren Prämien auszahlen und belegen im Schadenfall, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht vollumfänglich nachgekommen sind. Der Schlüssel liegt in der vorausschauenden Planung.

Um Ihr Eigentum bestmöglich zu schützen, ist eine individuelle Gefahrenanalyse unerlässlich. Kontaktieren Sie Ihre kantonale Gebäudeversicherung oder einen zertifizierten Baufachmann, um die spezifischen Risiken Ihres Standorts zu bewerten und einen massgeschneiderten Schutzplan zu erstellen.

Häufige Fragen zu Elementarschäden in der Schweiz

Gilt Schimmelsanierung nach Hochwasser als gedeckter Folgeschaden?

Ja, Schimmel oder Pilzbefall an Ihren Gegenständen oder am Gebäude, der nachweislich als direkte Folge eines versicherten Wasserschadens entstanden ist, ist in der Regel durch die Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung als Folgeschaden gedeckt.

Welche Schäden sind nicht durch die Elementarschadenversicherung gedeckt?

Nicht gedeckt sind Schäden, die nicht durch eine plötzliche Einwirkung von Naturgewalten entstanden sind. Dazu gehören insbesondere Schäden durch Feuchtigkeitseinwirkungen über längere Zeit, Bodensetzungen, Frost, Leitungsbruch, Rückstau aus Abwasserleitungen, eindringendes Grundwasser oder Schäden aufgrund undichter Boden-, Wand- und Dachkonstruktionen.

Geschrieben von Reto Camenzind, Dr. med. Reto Camenzind ist Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und Sportmedizin mit langjähriger Erfahrung als Notarzt bei der REGA. Er ist Experte für das Schweizer Gesundheitswesen, Versicherungsfragen und alpine Sicherheit.